Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der HF3 GmbH, Würenloserstrasse 12, 8112 Otelfingen, Schweiz (nachfolgend „HF3“), und der jeweiligen Kundschaft.

Die AGB gelten für alle von HF3 angebotenen Leistungen und Produkte, insbesondere Beratungs-, Projekt- und Implementierungsleistungen, Software- und Plattformleistungen, Hosting- und Managed-Services sowie damit zusammenhängende Zusatzleistungen.

Die AGB gelten für Vertragsbeziehungen mit Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

Zwingende gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Aufenthalts- oder Sitzstaates der Kundschaft, insbesondere zum Schutz von Verbraucher:innen, bleiben vorbehalten.

Diese AGB gelten als integraler Bestandteil jeder Offerte, Auftragsbestätigung, Online-Bestellung sowie jedes individuell unterzeichneten Vertrags oder Projektauftrags.

Besondere Bedingungen, insbesondere für Hosting-, Software-, KI- oder sonstige spezialisierte Leistungen, bilden einen integrierenden Bestandteil dieser AGB.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, selbst wenn HF3 Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von HF3 in Textform.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

2. Begriffe und Definitionen

Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung:

  • HF3: HF3 GmbH, Otelfingen, Schweiz
  • Kundschaft: jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Leistungen oder Produkte von HF3 bezieht
  • Vertragspartei: HF3 oder die Kundschaft
  • Leistungen: sämtliche von HF3 angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Beratungs-, Projekt-, Implementierungs-, Hosting-, Software- und KI-bezogene Leistungen
  • Produkte: Software, Lizenzen, Hosting-Angebote oder sonstige von HF3 angebotene Produkte
  • Drittleistungen: Leistungen, Produkte oder Dienste von Drittanbietenden, die durch HF3 vermittelt, integriert oder unterstützt werden
  • Projektauftrag: eine individuell ausgearbeitete und von den Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung über ein konkretes Projekt
  • Arbeitsergebnisse: sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen inhaltlichen Ergebnisse, insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Analysen, Spezifikationen, Schulungsunterlagen oder vergleichbare Resultate
  • Technische Implementierungen: sämtliche technisch umgesetzten Konfigurationen, Einstellungen, Integrationen, Workflows, Automationen, Skripte oder vergleichbare technische Umsetzungen
  • KI-gestützte Leistungen: Leistungen, bei denen automatisierte oder teilautomatisierte Systeme, insbesondere Verfahren der künstlichen Intelligenz, eingesetzt werden

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen HF3 und der Kundschaft kommt zustande durch:

  • die Annahme einer Offerte von HF3,
  • die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch HF3,
  • den Abschluss eines individuell unterzeichneten Projektauftrags, oder
  • eine Bestellung über von HF3 bereitgestellte Bestellkanäle.

Der Eingang einer Bestellung kann durch HF3 elektronisch bestätigt werden. Eine solche Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.

Einwände gegen den Inhalt einer Auftragsbestätigung oder eines Projektauftrags sind unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten diese als genehmigt.

4. Rangfolge der Vertragsdokumente

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

  1. individuell unterzeichneter Vertrag oder Projektauftrag,
  2. besondere Bedingungen oder produktspezifische Zusatzvereinbarungen,
  3. Service-Level-Agreements, Leistungsbeschreibungen oder Preisblätter,
  4. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit Dokumente gleichen Ranges einander widersprechen, geht das jeweils speziellere Dokument dem allgemeineren vor.

5. Leistungen von HF3

HF3 erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand der Technik, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Projektauftrag etwas anderes festgelegt ist, schuldet HF3 keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder funktionalen Erfolg, sondern eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung.

Dies umfasst die ordnungsgemässe Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik, einschliesslich deren sachgerechter Bereitstellung, Konfiguration, Umsetzung und des vereinbarten Betriebs.

Eine allfällige Übernahme einer Erfolgspflicht bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, individuellen Regelung im Projektauftrag und ist nicht Bestandteil dieser AGB.

HF3 ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Subunternehmende, Partner oder sonstige Drittanbietende beizuziehen. HF3 bleibt gegenüber der Kundschaft für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Im Rahmen ihrer Leistungen kann HF3 Software, Plattformen oder Systeme von Drittanbietenden einsetzen oder deren Einsatz unterstützen. Dies betrifft insbesondere Software, die im Rahmen von Hosting-, Betriebs-, Installations-, Konfigurations- oder Setup-Leistungen eingesetzt wird, sowie pauschal angebotene Zusatz- oder Einrichtungsleistungen, die unabhängig von einer bestimmten Software erbracht werden.

Soweit HF3 Software nicht selbst vertreibt oder lizenziert, überträgt HF3 keinerlei Nutzungs- oder Lizenzrechte an solcher Software. Die Kundschaft ist allein verantwortlich für die lizenzkonforme Nutzung der eingesetzten Software sowie für die Einhaltung der jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen der betreffenden Anbieter oder Rechteinhaber.

HF3 stellt solche Software nicht als eigene Plattform oder eigene Softwarelösung zur Verfügung, sondern erbringt ausschliesslich Leistungen im Bereich Hosting, Installation, Konfiguration, Integration, Betrieb oder Unterstützung im Auftrag der Kundschaft.

Leistungen im Zusammenhang mit Softwarelizenzen, die durch HF3 vertrieben werden, unterliegen gesonderten Regelungen und besonderen Bedingungen.

6. Mitwirkungspflicht der Kundschaft

Die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen von HF3 setzt eine rechtzeitige und angemessene Mitwirkung der Kundschaft voraus. Die Kundschaft verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen vollständig, korrekt und fristgerecht zu erbringen.

Die Kundschaft ist insbesondere verantwortlich für:

  • die Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Informationen, Inhalte, Daten und Unterlagen,
  • die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Anforderungen, Vorgaben und Entscheidungen,
  • die rechtzeitige Erteilung von Freigaben und Genehmigungen,
  • die Bereitstellung der notwendigen Zugänge, Berechtigungen und Ansprechpersonen,
  • die Einhaltung sämtlicher Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit eingesetzten Software-, Plattform- oder Drittleistungen.

HF3 ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von der Kundschaft bereitgestellten Informationen und Inhalte zu verlassen. HF3 haftet nicht für Verzögerungen, Mehraufwände oder Mängel, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkungen der Kundschaft zurückzuführen sind.

Verzögerungen oder Unterbrüche in der Leistungserbringung, die durch fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung der Kundschaft entstehen, berechtigen HF3:

  • vereinbarte Termine und Fristen entsprechend anzupassen,
  • den dadurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen,
  • Zwischenabrechnungen über bereits erbrachte Leistungen auszustellen,
  • die Leistungserbringung bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen.

Soweit im Projektauftrag vorgesehen, gelten Arbeitsergebnisse, Teilleistungen oder Projektstände als genehmigt, sofern die Kundschaft innerhalb der dort definierten Frist keine begründeten Einwände erhebt (Genehmigungsfiktion). Der Projektauftrag kann abweichend davon ausdrücklich vorsehen, dass eine explizite Freigabe durch die Kundschaft erforderlich ist.

Dies gilt nicht gegenüber Verbraucher:innen, soweit zwingendes Verbraucherrecht dem entgegensteht.

Die Ausübung der Genehmigungsfiktion oder das Erfordernis einer expliziten Freigabe richtet sich ausschliesslich nach den Regelungen im jeweiligen Projektauftrag.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistungen und Produkte von HF3 richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag, Projektauftrag, der Auftragsbestätigung oder der Online-Bestellung vereinbarten Preisen.

7.1 Zahlungsarten

Im Projektgeschäft sowie bei individuell vereinbarten Leistungen erfolgt die Abrechnung in der Regel auf Rechnung.

Bei Online-Bestellungen, insbesondere bei Hosting-Leistungen oder anderen standardisierten, abonnementbasierten Produkten, erfolgt die Zahlung ausschliesslich über die von HF3 angebotenen elektronischen Zahlungsmittel. Eine Zahlung auf Rechnung ist bei Online-Bestellungen ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.2 Fälligkeit

Bei Online-Bestellungen sowie bei automatischen Verlängerungen von Abonnements ist der geschuldete Betrag sofort zur Zahlung fällig.

Rechnungen im Projektgeschäft sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

HF3 behält sich vor, das Zahlungsziel im Einzelfall anzupassen oder zu verkürzen, insbesondere bei:

  • negativen Zahlungserfahrungen,
  • unzureichender Bonität,
  • wiederholtem Zahlungsverzug,
  • oder bei erstmaligen Geschäftsbeziehungen.

Ein Anspruch der Kundschaft auf verlängerte Zahlungsziele, insbesondere von 60 oder 90 Tagen, besteht nicht.

7.3 Akontozahlungen

HF3 ist berechtigt, im Rahmen von Projektleistungen Akontozahlungen zu verlangen. Akontozahlungen zum Projektstart entsprechen der üblichen Geschäftspraxis von HF3. Umfang, Höhe und Fälligkeit von Akontozahlungen werden im jeweiligen Projektauftrag geregelt.

7.4 Zahlungsverzug

Gerät die Kundschaft mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, ist HF3 berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug verursachten Aufwendungen, insbesondere Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Durchsetzungskosten, weiterzuverrechnen.

HF3 ist zudem berechtigt, weitere Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder auszusetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind.

7.5 Leistungsunterbruch, Sperrung und Löschung bei Zahlungsverzug

Gerät die Kundschaft mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, ist HF3 berechtigt, nach vorgängiger Mitteilung geeignete Massnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden oder Aufwände zu vermeiden.

HF3 ist insbesondere berechtigt:

  • Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten oder auszusetzen,
  • den Zugang zu Systemen, Plattformen oder Diensten vorübergehend zu sperren,
  • Leistungen dauerhaft einzustellen,
  • gespeicherte Daten zu löschen.

Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Datenschutz- oder Verbraucherrechts, dem entgegenstehen.

Die Ausübung dieser Rechte setzt keine Vertragsauflösung voraus. Das Vertragsverhältnis bleibt bis zu einer ordentlichen Kündigung oder anderweitigen Beendigung bestehen.

Die Kundschaft bleibt auch im Falle einer Sperrung, Einstellung oder Löschung zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen verpflichtet.

HF3 haftet nicht für Schäden, die der Kundschaft infolge rechtmässiger Massnahmen aufgrund von Zahlungsverzug entstehen.

Weitergehende Regelungen, insbesondere zu Abläufen, Fristen und Datenlöschung im Zusammenhang mit Hosting- oder abonnementbasierten Leistungen, sind in den Besonderen Bedingungen geregelt.

7.6 Preisangaben, Währung und Steuern

Sämtliche Preise von HF3 werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen.

Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie exklusive weiterer anwendbarer Abgaben, Gebühren oder Steuern.

Die jeweils anwendbare Mehrwertsteuer oder vergleichbare Abgaben werden auf der Rechnung oder im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

Bei Leistungen an Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz können steuerliche Besonderheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer oder vergleichbaren Abgaben, zur Anwendung kommen. Die Kundschaft ist für die korrekte steuerliche Behandlung ihrer Leistungen selbst verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.

8. Termin, Verzug und höhere Gewalt

8.1 Termine

Sämtliche von HF3 genannten Termine und Zeitpläne gelten grundsätzlich als Richt- oder Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.

Fixtermine bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen Regelung im jeweiligen Projektauftrag und können an weitere Bedingungen, insbesondere an rechtzeitige Mitwirkungen der Kundschaft, geknüpft werden.

HF3 bemüht sich, vereinbarte Zeitpläne einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die nicht von HF3 zu vertreten sind.

8.2 Verzug

Eine Terminüberschreitung berechtigt die Kundschaft weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatzforderungen, sofern kein ausdrücklich vereinbarter Fixtermin verletzt wurde.

Gerät HF3 in Verzug, ist die Kundschaft verpflichtet, HF3 schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen.

Die Nachfrist hat mindestens 14 Kalendertage zu betragen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

Erst nach unbenutztem Ablauf einer solchen Nachfrist stehen der Kundschaft die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese nicht durch zwingendes Recht ausgeschlossen sind.

8.3 Verzögerungen ausserhalb des Einflussbereichs von HF3

HF3 haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsunterbrüche, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dazu zählen insbesondere:

  • fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkungen der Kundschaft gemäss Kapitel 6,
  • Verzögerungen oder Ausfälle von Drittanbietenden, Subunternehmenden oder externen Dienstleistern,
  • Ausfälle oder Einschränkungen von Infrastrukturen, Netzwerken, Plattformen oder Software Dritter,
  • behördliche Anordnungen, gesetzliche Änderungen oder sonstige hoheitliche Massnahmen,
  • Fälle höherer Gewalt.

In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

8.4 Folgen von Verzögerungen

Bei Verzögerungen oder Unterbrüchen, die nicht von HF3 zu vertreten sind, ist HF3 berechtigt:

  • vereinbarte Termine und Fristen entsprechend anzupassen,
  • den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen,
  • Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend auszusetzen, bis die Ursache der Verzögerung behoben ist.

Weitergehende Ansprüche der Kundschaft sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

9. Gewährleistung

9.1 Dienstleistungen

HF3 erbringt ihre Leistungen als Dienstleistungen im Sinne einer fachgerechten und sorgfältigen Leistungserbringung gemäss Kapitel 5.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gewährleistung für Dienstleistungen ausgeschlossen. Insbesondere bestehen keine Gewährleistungsrechte im Sinne von Nachbesserung, Minderung, Wandelung oder Rücktritt, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.

Ein Anspruch der Kundschaft auf Nachbesserung oder sonstige Gewährleistungsrechte besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Projektauftrag vereinbart wurde.

9.2 Software, Plattformen und Drittleistungen

Soweit HF3 Software, Plattformen oder Systeme von Drittanbietenden einsetzt, integriert, konfiguriert, betreibt oder deren Einsatz unterstützt, übernimmt HF3 keine Gewährleistung für deren Verfügbarkeit, Funktionalität, Fehlerfreiheit, Kompatibilität oder Rechtskonformität.

Dies gilt insbesondere für Software oder Systeme, die:

  • nicht von HF3 selbst entwickelt wurden,
  • nicht von HF3 lizenziert oder vertrieben werden,
  • auf Open-Source-, Source-Available- oder vergleichbaren Lizenzmodellen beruhen.

Die Nutzung solcher Software erfolgt ausschliesslich auf Verantwortung der Kundschaft und im Rahmen der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber oder Anbieter.

9.3 Hosting- und Betriebsleistungen

Für Hosting-, Betriebs- oder abonnementbasierte Leistungen schuldet HF3 die ordnungsgemässe Leistungserbringung nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik.

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt HF3 keine Gewährleistung für eine ununterbrochene Verfügbarkeit, eine bestimmte Leistungskapazität oder die jederzeitige Fehlerfreiheit solcher Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Allfällige Service-Level oder Verfügbarkeitszusagen ergeben sich ausschliesslich aus den Besonderen Bedingungen oder aus gesonderten Vereinbarungen (z. B. SLA).

9.4 Differenzierung nach Rechtsraum

Für Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz gilt die vorstehende Gewährleistungsregelung im Rahmen des schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Für Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Union gelten die vorstehenden Regelungen unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz von Verbraucher:innen. Soweit zwingendes Recht weitergehende Gewährleistungsrechte vorsieht, bleiben diese unberührt.

10. Haftung

10.1 Haftung für Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz

HF3 haftet für Schäden aus dem Vertragsverhältnis nur, sofern diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von HF3 verursacht wurden.

Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung von HF3 ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach beschränkt auf die Auftragssumme des jeweiligen Vertrags oder Projektauftrags, aus dem der Schaden resultiert.

Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Haftung für:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • Schäden aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, soweit zwingendes Recht dies vorschreibt.

Eine Haftung von HF3 für das Verhalten von Hilfspersonen, Subunternehmenden oder beigezogenen Drittanbietenden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Im Übrigen ist jegliche Haftung von HF3 im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

10.2 Haftung für Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Union

HF3 haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder
  • die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundschaft regelmässig vertrauen darf.

In Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von HF3 auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Auftragssumme des jeweiligen Vertrags beschränkt.

Soweit die Haftung von HF3 beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Subunternehmenden und beigezogenen Drittanbietenden.

10.3 Ausschluss weiterer Haftungstatbestände

Eine Haftung von HF3 für:

  • indirekte Schäden,
  • Folgeschäden,
  • entgangenen Gewinn,
  • ausgebliebene Einsparungen,
  • Datenverlust (sofern nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht),

ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

11. Schutzrechte und Nutzungsrechte

11.1 Grundsatz

Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Know-how sowie vergleichbare Rechte an Arbeitsergebnissen und technischen Implementierungen, richten sich nach den nachfolgenden Bestimmungen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

11.2 Arbeitsergebnisse und technische Implementierungen

Arbeitsergebnisse und technische Implementierungen, die im Rahmen eines Projekts kundenspezifisch erstellt werden, gehen – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung in dem nachfolgend beschriebenen Umfang auf die Kundschaft über.

Die Kundschaft erhält an diesen Arbeitsergebnissen und technischen Implementierungen ein:

  • zeitlich unbegrenztes,
  • räumlich unbegrenztes,
  • nicht ausschliessliches,
  • nicht übertragbares Nutzungsrecht

zur Nutzung für eigene interne Zwecke.

Eine Unterlizenzierung, Weitergabe, Weiterveräusserung oder sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Projektauftrag erlaubt wird.

11.3 Vorbestehende Schutzrechte (Background IP)

Sämtliche vor Beginn der Zusammenarbeit bestehenden Schutzrechte von HF3, insbesondere an:

  • Methoden, Konzepten, Frameworks,
  • Automations- und Integrationslogiken,
  • Vorlagen, Skripten, Konfigurationsbausteinen,
  • Standard-Workflows, Architekturen, Modellen oder vergleichbarem Know-how,

bleiben ausschliesslich bei HF3.

Die Nutzung solcher vorbestehenden Schutzrechte durch die Kundschaft erfolgt ausschliesslich im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts an den Arbeitsergebnissen. Ein Übergang oder eine Übertragung von Rechten an vorbestehenden Schutzrechten von HF3 findet nicht statt.

HF3 ist berechtigt, vorbestehende Schutzrechte sowie im Projekt entwickelte allgemeine Methoden, Erfahrungen und Erkenntnisse uneingeschränkt weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen der Kundschaft offengelegt werden.

11.4 Software, Open Source und Drittleistungen

Soweit HF3 im Rahmen ihrer Leistungen Software, Plattformen oder Systeme von Drittanbietenden einsetzt, integriert, konfiguriert oder betreibt, werden keine Schutz- oder Nutzungsrechte an solcher Software durch HF3 übertragen, sofern HF3 diese Software nicht selbst lizenziert oder vertreibt.

Dies gilt insbesondere für Software, die auf Open-Source-, Source-Available- oder vergleichbaren Lizenzmodellen basiert. Die Nutzung solcher Software richtet sich ausschliesslich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber oder Anbieter.

HF3 übernimmt keine Verantwortung für:

  • Änderungen von Lizenzbedingungen,
  • Einschränkungen, Entzug oder Beendigung von Nutzungsrechten,
  • Verstösse der Kundschaft gegen Lizenz- oder Nutzungsbedingungen.

Die Kundschaft ist allein verantwortlich für die lizenzkonforme Nutzung der eingesetzten Software.

11.5 Vertriebssoftware und lizenzierte Drittsoftware

Soweit HF3 Softwarelizenzen vertreibt oder vermittelt, insbesondere im Rahmen von Partnerschaften mit Softwareanbietern, verbleiben sämtliche Schutzrechte an der betreffenden Software beim jeweiligen Rechteinhaber.

Die Nutzungsrechte der Kundschaft an solcher Software ergeben sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag zwischen der Kundschaft und dem Softwareanbieter sowie den anwendbaren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

HF3 übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die betreffende Software bestimmte Funktionen erfüllt oder dauerhaft verfügbar ist, sofern dies nicht ausdrücklich und abweichend vereinbart wurde.

11.6 Referenznennung

HF3 ist berechtigt, Projekte, Leistungen oder eingesetzte Technologien anonymisiert als Referenz zu benennen, sofern keine Rückschlüsse auf die Identität der Kundschaft möglich sind.

Eine namentliche Referenznennung, insbesondere unter Verwendung von Name, Firma oder Logo der Kundschaft, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Kundschaft zulässig.

12. Vertraulichkeit

12.1 Vertrauliche Informationen

Als vertrauliche Informationen gelten sämtliche nicht öffentlichen Informationen, die einer Vertragspartei im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Form übermittelt werden.

Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend:

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
  • technische Informationen, Architekturen, Konzepte, Konfigurationen und Quellcodes,
  • Sicherheits-, System- und Zugangsinformationen,
  • Preis-, Vertrags- und Konditionsinformationen,
  • Informationen über Kund:innen, Partner oder Lieferanten der jeweiligen Vertragspartei.

12.2 Vertraulichkeitspflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen:

  • ausschliesslich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden,
  • vertraulich zu behandeln,
  • vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen,
  • Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht ausdrücklich zulässig ist.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht unbefristet, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.3 Zulässige Weitergabe

HF3 ist berechtigt, vertrauliche Informationen der Kundschaft an:

  • Mitarbeitende,
  • Subunternehmende,
  • Partner,
  • Hosting- oder Infrastrukturpartner

weiterzugeben, soweit dies zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlich ist.

Sofern eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt, stellt HF3 sicher, dass hierfür die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge (AVV/DPA) oder vergleichbare Vereinbarungen, abgeschlossen werden.

HF3 stellt sicher, dass die empfangenden Personen oder Unternehmen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

12.4 Ausnahmen von der Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmässig bekannt waren,
  • ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden oder werden,
  • rechtmässig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen.

Soweit zulässig, ist die jeweils andere Vertragspartei über eine solche Offenlegung vorgängig zu informieren.

12.5 Rechtsfolgen bei Verletzung

Bei einer Verletzung der Vertraulichkeitspflichten stehen der geschädigten Vertragspartei die gesetzlichen Ansprüche zu. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen von Kapitel 10 (Haftung).

13. Datenschutz und Informationssicherheit

13.1 Datenschutzrechtliche Rollen

HF3 verarbeitet personenbezogene Daten je nach Art der Leistung entweder als Auftragsverarbeiterin oder als eigenständig Verantwortliche im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts.

Soweit HF3 personenbezogene Daten im Auftrag der Kundschaft verarbeitet, handelt HF3 als Auftragsverarbeiterin. Die Kundschaft bleibt in diesen Fällen für die Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage, verantwortlich.

Soweit HF3 personenbezogene Daten eigenständig verarbeitet, insbesondere im Rahmen eigener Geschäftsprozesse (z. B. Vertragsabwicklung, Abrechnung, Support), handelt HF3 als Verantwortliche.

13.2 Auftragsverarbeitung (AVV/DPA)

Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schliessen die Vertragsparteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) ab, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

HF3 stellt sicher, dass mit Subunternehmenden, Partnern oder sonstigen Drittanbietenden, die im Auftrag von HF3 personenbezogene Daten der Kundschaft verarbeiten, zwingend die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere AVV/DPA oder gleichwertige Verträge, abgeschlossen werden.

Im Projektgeschäft wird der Abschluss eines AVV/DPA zwischen HF3 und der Kundschaft projektbezogen und bedarfsabhängig geregelt.

Ein AVV/DPA wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

13.3 Verantwortlichkeit der Kundschaft

Die Kundschaft ist allein verantwortlich für:

  • die Rechtmässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften,
  • den Inhalt, die Herkunft und die Zulässigkeit der von ihr bereitgestellten Daten,
  • die Rechtmässigkeit von Weisungen an HF3.

HF3 ist nicht verpflichtet, die von der Kundschaft bereitgestellten Daten oder Weisungen auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. HF3 haftet nicht für datenschutzwidrige Inhalte oder Weisungen der Kundschaft.

13.4 Informationssicherheit und technische Massnahmen

HF3 trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder sonstiger unrechtmässiger Verarbeitung.

Die jeweils aktuellen TOM sind in einem separaten Dokument oder Anhang festgehalten und können bei Bedarf angepasst werden, ohne dass dies eine Änderung dieser AGB darstellt.

13.5 Subunternehmende und Datenübermittlung in Drittstaaten

HF3 ist berechtigt, personenbezogene Daten an Subunternehmende, Partner oder sonstige Drittanbietende weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Eine Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten ausserhalb der Schweiz oder der Europäischen Union ist zulässig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere durch geeignete Garantien wie anerkannte Standardvertragsklauseln oder gleichwertige Schutzmechanismen.

13.6 Datenschutzerklärung

Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung von HF3 in der jeweils gültigen Fassung.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Vertragsarten

Diese AGB gelten für:

  • Projektverträge / Projektaufträge, die auf eine einmalige Leistungserbringung ausgerichtet sind, sowie
  • laufende Leistungen, insbesondere Hosting-, Lizenz-, Abonnement- und Managed-Services-Leistungen.

Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Projektauftrag, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder der Online-Bestellung.

14.2 Laufzeit von Projektverträgen

Projektverträge und Projektaufträge beginnen mit deren Annahme durch HF3 und enden automatisch mit Abschluss des Projekts, insbesondere mit:

  • der Abnahme,
  • der vereinbarten Übergabe der Arbeitsergebnisse,
  • oder der faktischen Beendigung der vereinbarten Projektleistungen.

Eine ordentliche Kündigung während der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

14.3 Laufzeit laufender Leistungen

Laufende Leistungen, insbesondere Hosting-, Lizenz- und abonnementbasierte Leistungen, werden für die jeweils vereinbarte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen.

Je nach gewähltem Abrechnungsmodell gelten insbesondere:

  • bei monatlicher Abrechnung: eine Mindestvertragslaufzeit,
  • bei jährlicher Abrechnung: eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten,

sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.

14.4 Ordentliche Kündigung

Laufende Leistungen können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der jeweiligen Laufzeit ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

14.5 Ausserordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug,
  • schwerer Vertragsverletzung,
  • Verstoss gegen Nutzungs-, Lizenz- oder Schutzrechtsbestimmungen,
  • erheblichen Datenschutz- oder Sicherheitsverstössen,
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarer Umstände.

14.6 Folgen der Kündigung

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses:

  • enden sämtliche Nutzungs- und Zugriffsrechte der Kundschaft an laufenden Leistungen,
  • werden Hosting- und Systemzugänge deaktiviert,
  • erfolgt die Datenverarbeitung gemäss den Besonderen Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf Aufbewahrung und Löschung,
  • bleiben alle bis zum Vertragsende entstandenen Forderungen geschuldet.

Regelungen zu Datenexport, Aufbewahrungsfristen und Löschung ergeben sich aus den Besonderen Bedingungen oder gesonderten Vereinbarungen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen HF3 und der Kundschaft ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem die Kundschaft ihren Wohnsitz hat, bleiben unberührt.

15.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HF3.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere im Zusammenhang mit Verbraucherschutzbestimmungen, bleiben vorbehalten.

15.3 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt.

Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Formerfordernisses.

15.4 Abtretung, Übertragung und Verpfändung

Die Kundschaft ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von HF3 ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, zu übertragen oder zu verpfänden.

HF3 ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an verbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung zu übertragen, sofern dadurch keine wesentlichen Nachteile für die Kundschaft entstehen.

15.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.6 Vertragssprache

Massgebend für Auslegung und Anwendung dieser AGB ist die deutsche Sprache, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15.7 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

HF3 ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen oder Anpassungen des Leistungsangebots.

Änderungen der AGB werden der Kundschaft in geeigneter Form mitgeteilt.

Für laufende Vertragsverhältnisse gelten geänderte AGB als genehmigt, sofern die Kundschaft den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist HF3 berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen.

Für Projektverträge gelten stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf der Website von HF3 publiziert.

15.8 Widerrufsrecht

Für Verbraucher:innen mit Wohnsitz in der Europäischen Union gelten ergänzend die Bestimmungen zum Widerrufsrecht gemäss der separaten Widerrufsbelehrung von HF3.

Besondere Bedingungen

Anhänge


Stand: 01.12.2025 / v2025.12.1